Jedes Modell einer Mitarbeiterbeteiligung erfordert eine genaue rechtliche und steuerliche Bewertung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rechtlichen oder österlichen Rahmenbedigungen zu den gewünschten Ergebnissen führen – und das Unternehmen nicht von steuerlichen Folgen überrascht wird.

Um etwaige steuerliche Risiken auszuschließen, werden die Modelle für die Mitarbeiterbeteiligungen in der Regel mit der Finanzverwaltung vorher abgestimmt, z.B. im Rahmen einer verbindlichen Auskunft oder eine Lohnsteueranrufungsauskunft.