Der BFH hat im Mai zwei Urteile vom 01.12.2020 veröffentlicht (VIII R 21/17 und VIII 40/18). In den beiden Urteilen hat sich der BFH mit der Frage befasst, wann ein Mitarbeiter (bzw. ein freiberuflich tätiger Berater) Einkünfte aus § 20 EStG (Kapitalvermögen) erzielt und wie diese von Einkünften nach § 19 EStG (Lohneinkünfte) abgegrenzt werden.
Der Leitsatz des Urteils VIII 40/18:
„Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist.“
Wann und wie eine „eigenständige Erwerbsgrundlage“ anzunehmen ist, wird vom BFH in beiden Urteilen näher erläutert.