Hier haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Programmen zur Mitarbeiterbeteiligung zusammengefasst.

Warum sollten Unternehmen Ihre Mitarbeiter beteiligen?

Weil Sie davon profitieren. Studien haben gezeigt, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen, produktiver sind. Fühlen sich Mitarbeiter mit dem Unternehmen verbunden, engagieren sie sich mehr für „ihr“ Unternehmen. Sie schlagen z.B. eher Verbesserungen oder neue Ideen vor. Dies hängt nicht nur von finanziellen Anreizen zusammen. Vielmehr sollte eine Bindung zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter geschaffen oder verstärkt werden.

Bedeutet „Mitarbeiterbeteiligung“, dass die Mitarbeiter an dem Unternehmen beteiligt sind?

Mitarbeiter können gesellschaftsrechtlich an dem Unternehmen beteiligt werden (z.B. durch Aktien oder GmbH-Anteile), sie müssen jedoch nich gesellschafts- oder handelsrechtlich beteiligt werden. Der Begriff „Beteiligung“ ist im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen in einem sehr weiten Sinn zu verstehen. Auch eine reine Erfolgsbeteiligung (z.B. ein Bonus) oder eine virtuelle Beteiligung ist eine Mitarbeiterbeteiligung in diesem Sinne.

Kann eine Mitarbeiterbeteiligung steuerlich gefördert werden?

Ja, es gibt eine steuerliche Förderung in Höhe von bis zu 360 €. Grundlage hierfür ist § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz (EStG). Allerdings wird nur die Zuwendung des Mitarbeiters für eine Vermögensanlage gefördert, der Mitarbeiter darf also nicht die 360 € in Geld erhalten. Es müssen auch noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die der Gesetzgeber in § 3 Nr. 39 EStG – relativ kompliziert – vorgegeben hat. Der Gesetzgeber beabsichtigt, ab 01.07.2021 die Förderung auf 720 € zu erhöhen (Fondsstandortgesetz-Entwurf).