Oder: Wie beteiligt man das Management am Unternehmen und wie wird man es wieder los?

Solche Beteiligungen müssen rechtssicher gestaltet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen seine Manager-Gesellschafter nie wieder los wird.

Managermodelle

Die Beteiligung von Managern am Unternehmen kann oftmals sinnvoll sein. Führungskräfte können am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens beteiligt werden. Solche Modelle sind auch in Fällen der Übergabe eines Unternehmens (Nachfolge) sachdienlich.

Ein rechtliches Problem hierbei ist die Rückübertragung von Gesellschaftsanteilen bei Beendigung von Dienst- oder Arbeitsverträgen. Hier können schnell Fehler entstehen, die fatale rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben können. Daher müssen solche Modelle sorgfältig geplant und umgesetzt werden.

Eine weitere Herausforderung ist die steuerliche Einordnung eines solchen Modells. Sind die Zahlungen, die ein beteiligter Manager für seine „Beteiligung“ erhält, als laufende Besteuerung oder im Fall des Verkaufs der Beteiligung, Lohneinkünfte gem. § 19 EStG oder Kapitaleinkünfte gem. § 20 EStG, die in der Regel niedriger besteuert werden? Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig Bei der Modellgestaltung müssen die aktuellen steuerlichen Vorschriften und Urteile beachtet werden. Zuletzt hat sich der BFH in zwei Urteilen vom 01.12.2020 mit dieser Frage befasst und Leitlinien für die steuerliche Einordnung vorgegeben.