Innovative Modelle
Die Kunst der richtigen Modellgestaltung für Mitarbeiterbeteiligungen liegt in der Auswahl der richtigen Bezugsgrößen und Kennzahlen, an denen der „Erfolg“ gemessen wird. So kann es sinnvoll sein bei einem Unternehmen, das im Bereich Forschung und Entwicklung tätig ist, die Beteiligung der Mitarbeiter (das Management oder alle Mitarbeiter) alleine oder zusätzlich an der Entwicklung von Patentanmeldungen oder Patenterteilungen auszurichten. Je mehr Patente erteilt werden, desto besser für das Unternehmen. Damit wird ein Unternehmen ggf. auf ein mittel- bis langfristiges Ziel ausgerichtet und nicht auf kurzfristigen Gewinn (Forschung kostet), profitiert aber nachhaltig davon.
Erfolgsbeteiligungen
sind in zahlreichen Varianten möglich. In der Praxis werden die einzelnen Modelle auch gerne kombiniert. Dabei müssen Modelle für eine Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern einer gesonderten arbeitsrechtlichen Prüfung standhalten. Sonst werden Zusagen gemacht, die später nicht mehr geändert oder widerrufen werden können. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den Ermessenstantiemen, den Freiwilligkeitsvorbehalten, den Widerrufsvorbehalten oder den Stichtagsklauseln. Die jeweils aktuelle BAG-Rechtssprechung muss bei jeden Modell geprüft werden. Anderenfalls droht eine Dauerbeteiligung, da das Unternehmen eine EXIT-Option (Beendigung des Beteiligungsmodells) verliert.
Umsatzbeteiligung
Beteiligung am Umsatz des Unternehmens oder des Konzerns oder eines Teilbetriebs.
Gewinnbeteiligung
Tantiemevereinbarungen, Teilnahme am Gewinn mit oder ohne Verlustteilnahme, am Jahresüberschuss, an der Dividenden, dem Aktienkurs oder an bestimmten Kennziffern (EBIT/EBITDA).
Leistungsbeteiligung
Produktivitätskennziffern, für das gesamte Unternehmen oder einzelne Abteilungen.